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Arbeitsvertrag Schlangenbad
Arbeitsrecht
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Taunusstein und Wiesbaden
Ich verstehe mich als die Vertreterin Ihrer Interessen in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Im Jahre 2012 habe ich die theoretischen Kenntnisse für die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht durch Lehrgang und erfolgreichen Abschluss der schriftlichen Prüfung nachgewiesen und diese durch regelmäßige Fortbildung stets auf aktuellem Stand gehalten. Somit biete ich Ihnen, sei es als Arbeitnehmer, Fach- und Führungskraft oder als Arbeitgeber eine auf langer Berufserfahrung und hoch spezialisierter Fachkenntnis basierende optimale Rechtsberatung.
Ich berate Sie in jeder Phase Ihres Arbeitsverhältnisses: während der Vertragsverhandlung, bei Prüfung eines Vertragsangebotes, im Arbeitsalltag, etwa bei Fragen der Gleichbehandlung, etwaiger Vertragsverletzungen oder Ihrer vertraglichen Ansprüche sowie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sprechen Sie mich an, ich helfe Ihnen schnell, kompetent und zuverlässig.
Mein Angebot für Arbeitnehmer umfasst u.a. folgende Leistungen:
Arbeitsrecht - Abmahnung
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, prüfe ich diese in formeller Hinsicht auf ihre Rechtmäßigkeit und berate Sie, in welcher Weise Sie gegen die Abmahnung vorgehen können. In manchen Fällen kann eine schriftliche Gegendarstellung, die zu Ihrer Personalakte zu nehmen ist, ausreichen. Es kann aber auch erforderlich sein, die Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte zu verlangen und ggf. einzuklagen.
Arbeitsrecht - Kündigung
Haben Sie eine schriftliche Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten, sollten Sie umgehend Kontakt zu mir aufnehmen.
Um Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden, sollten Sie sich außerdem unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Schnelles Handeln ist erforderlich, da jede Kündigung nur innerhalb von 3 Wochen seit Zugang mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden kann. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung grundsätzlich als rechtswirksam. Ich berate Sie über eventuelle Chancen außergerichtlicher Verhandlung mit Ihrem Arbeitgeber sowie über Kosten und Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Fristlose Kündigungen sollten immer angegriffen werden, weil sie zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen und den beruflichen Lebenslauf erheblich belasten.
Arbeitsrecht - Aufhebungsvertrag
Auch wenn die einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses angestrebt und Ihnen von Ihrem Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, sollten Sie sich von mir rechtlich beraten lassen, um Verhandlungsspielräume auszuloten und arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fallstricke zu vermeiden. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber um Bedenkzeit. Erfahrungsgemäß erklären sich Arbeitgeber bereit, über die Bedingungen des Aufhebungsvertrages noch zu verhandeln. Sprechen Sie mich an. Ich helfe Ihnen gerne.
Ein Aufhebungsvertrag kann für Sie vorteilhaft sein, etwa wenn der Arbeitgeber Ihnen eine Abfindung verspricht oder Sie bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden haben und die Kündigungsfrist nicht mehr einhalten wollen. Ansonsten drohen Ihnen bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages erhebliche Nachteile, denn die Agentur für Arbeit kann wegen Arbeitsaufgabe eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld festsetzen.
Grundsätzlich besteht weder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung noch durch Aufhebungsvertrag ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Die Abfindung ist Verhandlungssache.
Insbesondere bei der Beratung von Führungskräften in Trennungs- oder sonstigen Konfliktsituationen steht die Verhandlung mit dem Arbeitgeber im Vordergrund, um beidseits Ansehensverlust zu vermeiden. Ziel ist in diesen Fällen die außergerichtliche Einigung insbesondere über Weiterbeschäftigung oder Abfindung, Freistellung, Wettbewerbsverbot, Sonderzahlungen und Zeugnis. Sollte eine Einigung nicht herbeigeführt werden können, vertrete ich Ihre Interessen auch vor Gericht.
Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf Erteilung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses. Arbeitszeugnisse enthalten häufig verdeckte Formulierungen, die nur Personalfachleuten, evtl. Arbeitgebern und arbeitsrechtlich versierten Juristen bekannt sind. Als auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin biete ich Ihnen gerne an, das Ihnen erteilte Arbeitszeugnis zu prüfen oder das Arbeitszeugnis im Rahmen der Verhandlung mit dem Arbeitgeber zu entwerfen.
Bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Problemen, die in Ihrem Unternehmen auftreten, bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen, Unternehmensverträgen mit arbeitsrechtlichen Komponenten und Auswirkungen, Umstrukturierungen sowie bei grenzüberschreitenden Vorhaben der Arbeitnehmerentsendung oder bei Arbeitnehmerüberlassung berate ich Sie fachkundig und diskret.
Ich prüfe und entwerfe …
Verträge für Arbeitgeber:
Für alle Verträge, die Arbeitsverhältnisse betreffen, namentlich Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge sowie nachvertragliche Wettbewerbsverbote, ist die Kenntnis der aktuellen Arbeitsgesetze und der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte von erheblicher Bedeutung, da diese der Gestaltungsfreiheit der Vertragsparteien Grenzen setzen.
Arbeitsverträge unterliegen insbesondere der Kontrolle nach den Regelungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Eine Bestimmung in vorformulierten Arbeitsverträgen kann bspw. unwirksam sein, wenn der Arbeitnehmer durch diese Regelung „unangemessen benachteiligt“ wird. Die rechtlichen Anforderungen an arbeitgeberseitig vorgegebene Vertragsbestimmungen und die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe sind ständigem Wandel entsprechend den Entwicklungen der Arbeitswelt und der arbeitsgerichtlichen und europäischen Rechtsprechung unterworfen. Unwirksame oder mehrdeutige Vertragsklauseln können insbesondere für Arbeitgeber zu erheblichen Nachteilen führen.
Mit meiner Erfahrung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen als Arbeitgeber rechtssichere Verträge.
Sie profitieren von der regelmäßigen Aktualisierung meiner Fachkenntnisse, indem Sie vorhandene Arbeitsverträge in regelmäßigen Zeitabständen von mir überprüfen und den maßgeblichen Rechtsänderungen und Anforderungen der Rechtsprechung anpassen lassen.
Umstrukturierungsmaßnahmen:
Ich begleite Arbeitgeber bei der Planung und Umsetzung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Unternehmen oder eines Betriebsübergangs auf einen anderen Inhaber und stehe Ihnen mit meinem Fachwissen kompetent zur Seite.
Kündigungen:
Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis kündigen wollen, sollten Sie sich bereits vor Erklärung der Kündigung an mich wenden, nicht erst, wenn Ihr Mitarbeiter gegen die Kündigung klagt. Denn die rechtlichen Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung sind sorgfältig zu prüfen, beweissicher zu dokumentieren und ggf. strategisch vorzubereiten. Auch Fristen und Formalien sind zu beachten; Fehler können vielfach nicht mehr korrigiert werden. In manchen Fällen kann es auch angezeigt sein, eine einvernehmliche Regelung zu finden und dadurch zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob eine mildere Maßnahme als die Beendigungskündigung in Betracht kommt, namentlich eine Abmahnung oder eine Änderungskündigung. Wurde ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten abgemahnt, kann dieser nicht mehr zur Begründung einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses herangezogen werden.
Stellenausschreibungen:
Auch für eine rechtssichere und benachteiligungsfreie Stellenausschreibung empfehle ich mich als eine im Arbeitsrecht versierte Rechtsanwältin.