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Willkommen bei Ihrem Anwalt in Taunusstein und Wiesbaden
Mein Beratungsangebot richtet sich sowohl an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber. Ich unterstütze Sie bei den Vertragsverhandlungen für ein neues Arbeitsverhältnis, entwerfe und prüfe für Sie Arbeitsverträge sowie jegliche arbeitsrechtlichen Maßnahmen und vertrete Sie erfolgreich vor allen Arbeitsgerichten in Deutschland.
Bei allen Fragen, die das Erbrecht betreffen, bin ich für Sie der richtige Ansprechpartner. Als eine auf das Erbrecht spezialisierte Anwältin berate ich Privatpersonen und Unternehmer bei der Planung und Gestaltung ihrer Vermögensnachfolge. Wenn ein Todesfall („Erbfall“) eingetreten ist, unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte als Erben, Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer sowie bei der Auseinandersetzung des Nachlasses. Ich berate Sie auch als Testamentsvollstrecker bei der Erfüllung Ihrer Pflichten.
Besteht der Verdacht auf einen Behandlungsfehler („ärztlichen Kunstfehler“), berate ich betroffene Patienten über ihre Rechte. Ich vertrete Patienten und ggf. deren Erben bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einschließlich Schmerzensgeld.
Ich biete Unternehmen wie auch Privatpersonen rechtliche Beratung bei Vertragsverhandlungen und bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen bestehender oder beendeter Vertragsverhältnisse an. Insbesondere für Unternehmen ist eine regelmäßige Überprüfung ihrer Vertragswerke zur aktuellen Sach- und Rechtslage von wesentlicher Bedeutung. Hierbei stehe ich Ihnen gerne mit meiner Fachkenntnis und Berufserfahrung zur Verfügung.